Ein Schwerpunkt bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Baurechts ist das Thema Gewährleistung. Denn es kommt immer wieder vor, dass man mit der Ausführung etwa von Handwerkerdienstleistungen nicht zufrieden ist. Oder der Handwerker rechnet nach Einschätzung des Kunden zu viel ab. Oft ist aber auch der Handwerker selbst der Geschädigte, beispielsweise wenn er Werklohn geltend macht, weil eine erbrachte Leistung nicht bezahlt wird. Mit meinem Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht unterstütze ich Sie dabei, dass Sie Ihr Recht bekommen.
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