Alles was mit der Ehe zusammenhängt, fällt in den Bereich des Familienrechts. In den meisten Fällen geht es um das Thema Scheidung. Hier ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung das A und O, um im Vorfeld schon manches in eine positive Richtung zu steuern. Und zwar bei Beginn der Trennung und nicht erst hinterher, wenn häufig schon Fakten geschaffen sind. Spätestens zum Zeitpunkt der Trennung oder kurz danach sollten Sie mich konsultieren, um zu erfahren, auf was es ankommt und um Fehler zu vermeiden, die später zu schweren Streitigkeiten führen können.
Bei einer Ehescheidung sind Vermögensauseinandersetzungen die Regel. Meist geht es um wechselseitige Unterhaltsansprüche von Kindern an die Eltern sowie von Ehegatten untereinander. Sind Vermögenswerte vorhanden, müssen diese aufgeteilt werden. Stichwort Zugewinnausgleich. Aber auch Themen wie Sorgerecht stehen auf der Agenda. Werden Ansprüche erhoben, dann müssen diese geprüft, mitunter gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt oder abgewehrt werden. Ich unterstütze Sie dabei, die Weichen von Anfang an richtig zu stellen.
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