Um Erbstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden, sollte man eine vorbeugende, qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen, wenn es um die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen geht. Bei der Gestaltung dieser letztwilligen Verfügungen ist vielen Erblassern nicht bewusst, welche Folgen eine ungenügende Regelung nach dem Tod haben kann. Böse Überraschungen oder Erbstreitigkeiten unter Erben sind dadurch vorprogrammiert. Denn dann gilt beispielsweise die gesetzliche Erbfolge, auch wenn dies nicht im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Aus diesem Grund sollte man aktiv werden und sich beraten sowie Entwürfe über letztwillige Verfügungen und Vorsorgevollmachten machen lassen, solange man noch fit ist.
Ist der Erbfall eingetreten, sind Erbauseinandersetzung unter den Miterben nicht selten. Als Rechtsanwalt kann ich bei Erbstreitigkeiten helfen, eine einvernehmliche Vereinbarung unter den Miterben zu erzielen. Eine große Problematik kann auch der Pflichtteilsanspruch sein. In vielen Fällen lohnt es sich für den Anspruchssteller, möglichst schnell nach dem Erbfall eine anwaltliche Beratung zu nutzen, um die Ansprüche durchzusetzen. Je früher dies geschieht, desto besser lässt sich der Nachlass regeln. Dadurch wird verhindert, dass der Anspruch verjährt und die Hinterlassenschaft lässt sich zweifelsfreier regeln. Auch hier unterstütze ich gerne mit kompetentem Rat.
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