Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen. Egal, ob Werk-, Kauf-, Miet- oder Telefonvertrag – sobald zwei Personen einen gegenseitigen Vertrag abschließen, kommt bei Streitigkeiten das Vertragsrecht zum Tragen. Das kann beispielsweise der Kauf eines Autos sein, das nach der Auslieferung Mängel aufweist. Dann folgt der Gang zum Händler, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Bei Fällen wie diesen und vielen anderen mehr unterstütze ich unsere Mandanten kompetent, wenn sich der Vertragspartner nicht vertragsgemäß verhält, verfolge mit Nachdruck ihre Rechte und Ansprüche und helfe ihnen diese durchzusetzen. Bei Verträgen mit hohem Wert, wie beispielsweise Immobilienverträgen, lohnt es sich auch, diese im Vorfeld durch mich prüfen zu lassen, um teure Fehler zu verhindern.
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